Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.12.2021 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 02.02.2020 bis zum 30.01.2021
16.04.2021 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 27.01.2019 bis zum 01.02.2020
18.06.2020 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 28.01.2018 bis zum 26.01.2019
26.09.2019 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 29.01.2017 bis zum 27.01.2018
23.08.2019 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 29.01.2016 bis zum 28.01.2017
22.03.2016
Neueintragungen